Vorratsdatenspeicherung & Zensur

Alle unsere Produkte sind ohne Vorratsdatenspeicherung und ohne Zensur

Das Wichtigste zuerst:

Alle unsere Webhosting- und Root-Server-Produkte sind ohne Vorratsdatenspeicherung und ohne Zensur.

Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zu den Themen Vorratsdatenspeicherung und Zensur, deren Entwicklung sowie deren aktueller Stand zusammengestellt.

Vorratsdatenspeicherung

Erster Anlauf 2007

Im Jahr 2007 hatte der Gesetzgeber die sog. Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Dadurch abgedeckt sollten Telekommunikationsanbieter (auch wir) verpflichtet werden, bestimmte personenbezogene Daten und Verbindungsdaten aller Kunden 6 Monate lang auf Vorrat zu speichern, auch ohne dass ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit dieses Gesetz mit der Möglichkeit begründet, dadurch bestimmte Straftaten besser verfolgen und aufklären zu können.

Die Vorratsdatenspeicherung war in der geplanten Form eine Vorstufe der Überwachung der Telekommunikation. Die auf Vorrat zu speichernden Daten hätten es erlaubt, auch ohne dass auf Kommunikations-Inhalte zugegriffen wird, das Kommunikationsverhalten jedes Internet-Nutzers zu analysieren und daraus Persönlichkeits-Profile zu erstellen.

Wir haben die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an als Eingriff in die Rechte jedes Bürgers gesehen, insbesondere weil jeder Internet-Teilnehmer unter einen Generalverdacht gestellt und auf gewisse Weise überwacht wird.

Wir hatten uns bereits 2007 dazu entschlossen, das zwischenzeitlich in Kraft getretene Gesetz nicht umzusetzen. Stattdessen hatten wir uns aktiv an einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.

Diese Sammelklage hatte Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig.

Daneben hat der Europäische Gerichtshof am 08.04.2014 entschieden, dass die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Anlass für die deutsche Gesetzgebung war, gegen europäische Grundrechte verstoßen hat.

Erneuter Versuch 2015

Im Jahr 2015 hat der der Gesetzgeber erneut eine Vorratsdatenspeicherung eingeführ, jedoch mit dem Namen Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Dieses Gesetz würde uns dazu verpflichten, die IP-Adressen unserer DSL-Kunden für 10 Wochen zu speichern und deren Daten auch ohne richterlichen Beschluss herauszugeben.

Am 22.06.2017 hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die Bundesnetzagentur hat darauf hin die Umsetzung ausgesetzt.

Zensur

Zugangserschwerungsgesetz

Im Jahr 2010 war das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtete Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit bestimmten strafrechtlich relevanten Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden sollten, für seine (deutschen) Kunden so zu sperren, dass der durchschnittliche Internet-Nutzer diese Seiten einfach nicht sieht (die Seiten wären weiterhin vorhanden und z.B. aus dem Ausland zu erreichen), stattdessen sollte der deutsche Internet-Nutzer auf eine Hinweis-Seite geleitet werden.

Selbstverständlich war die Intention des Bundeskabinetts absolut zu begrüßen und zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es bei derartigen Inhalten um Kinderpornographie geht. Jedoch hielten wir, ebenso wie diverse Experten und Organisationen, die Vorgehensweise für technisch unwirksam, inhaltlich falsch und für verfassungsrechtlich bedenklich (siehe dazu auch die Links am Ende dieses Artikels). Derartige Probleme werden nicht gelöst, indem man versucht, sie zu ignorieren, oder indem Millionen rechtschaffener unbescholtener Bürger wie potenzielle Verbrecher behandelt und zensiert werden. Ganz im Gegenteil: Der rechtschaffene Bürger und ggf. auch der Staat wiegt sich in einer trügerischen Sicherheit, denn das eigentliche Problem besteht weiter, weil die betroffenen Seiten weiterhin existieren, ebenso deren Inhalte. Einen interessanten Artikel hierzu finden Sie im Lawblog.

Wir hatten uns daher von Anfang an gegen dieses Gesetz gestellt und waren bereit, dagegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzustreben.

Anfang 2011 hat die Bundesregierung sich dazu entschlossen, das 2010 in Kraft getretene Gesetz wieder aufzuheben. Dies wurde von allen Parteien im Bundestag unterstützt. Stattdessen setzt man nun auf "Löschen statt sperren", was sich in der Vergangenheit als probate Lösung bewährt hat.