|
|
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Vorratsdatenspeicherung wurde am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Das höchste deutsche Gericht hat die geltende gesetzliche Regelung für vollkommen
grundgesetzwidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zusammen mit allen anderen Teilnehmern der Sammelklage werten wir dies als Erfolg auf
der gesamten Linie.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf das Urteil reagieren wird.
Das Gericht hat in den Details zum Urteil durchaus Spielraum für eine
(eingeschränkte) Grundgesetz-konforme Vorratsdatenspeicherung gelassen.
Bis dorthin ist es aber unserer Ansicht nach noch ein langer Weg, zumal
die Europäische Union selbst mittlerweile Zweifel an ihrer Vorgabe an
ihre Mitgliedsstaaten hat.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in unseren Bemühungen seit Ende 2007.
Unter
www.vorratsdatenspeicherung.de
finden Sie zahlreiche Informationen zum bisherigen Verlauf des Gesetzes.
|
|
|