Vorratsdatenspeicherung & Zensur
Alle unsere Produkte sind ohne Vorratsdatenspeicherung und ohne Zensur
Das Wichtigste zuerst:
Alle unsere DSL-, Webhosting- und Root-Server-Produkte sind ohne Vorratsdatenspeicherung und ohne Zensur.
Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zu den Themen Vorratsdatenspeicherung und Zensur, deren Entwicklung sowie deren aktueller Stand zusammengestellt.
Vorratsdatenspeicherung
Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber die sog. Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Dadurch abgedeckt sollten Telekommunikationsanbieter (auch wir) verpflichtet werden, bestimmte personenbezogene Daten und Verbindungsdaten aller Kunden 6 Monate lang auf Vorrat zu speichern, auch ohne dass ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit dieses Gesetz mit der Möglichkeit begründet, dadurch bestimmte Straftaten besser verfolgen und aufklären zu können.
Die Vorratsdatenspeicherung war in der geplanten Form eine Vorstufe der Überwachung der Telekommunikation. Die auf Vorrat zu speichernden Daten hätten es erlaubt, auch ohne dass auf Kommunikations-Inhalte zugegriffen wird, das Kommunikationsverhalten jedes Internet-Nutzers zu analysieren und daraus Persönlichkeits-Profile zu erstellen.
Wir haben die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an als Eingriff in die Rechte jedes Bürgers gesehen, insbesondere weil jeder Internet-Teilnehmer unter einen Generalverdacht gestellt und auf gewisse Weise überwacht wird. Wir hatten uns bereits 2007 dazu entschlossen, das zwischenzeitlich in Kraft getretene Gesetz nicht umzusetzen. Stattdessen hatten wir uns aktiv an einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.
Diese Sammelklage hatte Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf das Urteil reagieren wird. Das Gericht hat in den Details zum Urteil durchaus Spielraum für eine (eingeschränkte) Grundgesetz-konforme Vorratsdatenspeicherung gelassen. Bis dorthin ist es aber unserer Ansicht nach noch ein langer Weg, zumal die Europäische Union selbst mittlerweile Zweifel an ihrer Vorgabe an ihre Mitgliedsstaaten über die Verpflichtung, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, hat.
Auf vorratsdatenspeicherung.de finden Sie zahlreiche Informationen zum bisherigen Verlauf des Gesetzes sowie allgemein zu Themen wie Überwachung und wie Sie etwas bewirken können.
Zensur
Im Jahr 2010 war das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit bestimmten strafrechtlich relevanten Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden sollten, für seine (deutschen) Kunden so zu sperren, dass der durchschnittliche Internet-Nutzer diese Seiten einfach nicht sieht (die Seiten wären weiterhin vorhanden und z.B. aus dem Ausland zu erreichen), stattdessen sollte der deutsche Internet-Nutzer auf eine Hinweis-Seite geleitet werden.
Selbstverständlich ist die Intention des Bundeskabinetts absolut zu begrüßen und zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es bei derartigen Inhalten um Kinderpornographie geht.
Jedoch hielten wir, ebenso wie diverse Experten und Organisationen, die Vorgehensweise für technisch unwirksam, inhaltlich falsch und für verfassungsrechtlich bedenklich (siehe dazu auch die Links am Ende dieses Artikels). Das Problem wird nicht gelöst, indem man versucht, es zu ignorieren, oder indem Millionen rechtschaffener unbescholtener Bürger wie potenzielle Verbrecher behandelt und zensiert werden.
Ganz im Gegenteil: Der rechtschaffene Bürger und ggf. auch der Staat wiegt sich in einer trügerischen Sicherheit, denn das eigentliche Problem besteht weiter, weil die betroffenen Seiten weiterhin existieren, ebenso deren Inhalte. Einen interessanten Artikel hierzu finden Sie im Lawblog.
Anfang 2011 hat die Bundesregierung sich dazu entschlossen, das 2010 in Kraft getretene Gesetz wieder aufzuheben. Dies wurde von allen Parteien im Bundestag unterstützt. Stattdessen setzt man nun auf "Löschen statt sperren", was sich in der Vergangenheit als probate Lösung bewährt hat.
Auf ak-zensur.de finden Sie zahlreiche Informationen zum bisherigen Verlauf des Gesetzes sowie allgemein zu Themen wie Zensur und wie Sie mithelfen können.



